Universitätsarchiv Tübingen
Übersicht über die Bestände

Allgemeines

Der halbjährlich vom Senat gewählte Rektor repräsentierte seit ihrer Gründung die Universität nach außen und führte ihre laufenden Geschäfte mit Ausnahme der Wirtschaftsverwaltung. Er war Vorsitzender des Senats und des Konsistoriums (Universitätsgericht) und war für die Bestellung der Vormünder und Pfleger sowie der Testamentsvorstrecker zuständig.

Als am Beginn des 19. Jahrhunderts die Universität immer stärker unmittelbarer staatlicher Kontrolle unterstellt und die Universitätsverfassung einschneidenden Änderungen unterworfen wurde, blieb das Rektoramt davon nicht unberührt. . Mit der Einrichtung des Kuratoriums (1811), dessen Aufgaben nach einigen Jahren (1816) auf einen königlichen Bevollmächtigten, übergingen, wurden die Kompetenzen des Rektors stark eingeschränkt. Zeitweilig wurde er vom Ministerium ernannt und fungierte nur noch als Bindeglied zwischen dem Kurator einer- sowie Senat und Fakultäten andererseits (1811-1816), zeitweilig war der Kanzler "Vorstand der Universität (1829-1831) und das traditionelle Rektoramt hörte ganz auf, bis es 1831 im wesentlichen mit den alten Kompetensen wiederhergestellt wurde.

Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurde der Rektor zum "Führer der Universität", vom Kultminister in der Regel auf zwei Jahre ernannt, dem auch die Kompetenzen der beiden Senate, die zu bloßen Anhörungsorganen herabsanken, übertragen wurden. 1945 wurde der alte Zustand wiederhergestellt. Mit Einführung der Präsidialverfassung im Jahre 1972 gingen die Aufgaben des Rektors auf den Präsidenten über.

Beständestruktur, -geschichte : Eine besondere Registratur bestand nicht. Die Amtsinhaber verwahrten in der "Rektoratslade" Siegel und Insignien, Abschriften der Statuten und andere Dokumente, ebenso aber auch unerledigte Schriftstücke jüngeren Datums. Nicht mehr aktuelles Schriftgut wurde immer wieder an die Registratur oder in das "Gewölbe" gegeben.



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